Procedere
Je nach Störungsbild und Vereinbarung werden Patienten als kassenärztlich oder privat Versicherte oder als Selbstzahler behandelt.
Zunächst gilt es die Art der Beschwerden zu erkennen und zuzuordnen, ob es sich um eine Beratung oder um die Behandlung einer Erkrankung in dem Sinne handelt, wie sie von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Zur Diagnostik der Beschwerden und Problematiken sowie zum gegenseitigen Kennenlernen und Einschätzen der Möglichkeiten einer gelingenden Zusammenarbeit ist es sinnvoll, vor der Vereinbarung zu einer psychotherapeutischen Arbeit einige Vorgespräche zu führen, die von den Krankenkassen übernommen werden.